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    Verpflichtender Reedercode im Bahneingang

    Ab 11.02.2019 ist die Übermittlung von Bahn-Eingangsbenachrichtigungen nur noch mit gültigem Reedercode möglich. Im TPR-System der HPA sind die möglichen Codes als Stammdaten hinterlegt. Ungültige Codes werden demnach ab dem 11.02.2019 in TPR abgelehnt.

     

    Dabei gibt es bei EUROKOMBI eine Besonderheit: 

     

    Das Bahnterminal EUROKOMBI und das Seeterminal EUROGATE teilen sich systemisch die Ladestelle "EKOM". Da einige Reedercodes für beide Terminals gültig sind, über die Ladestelle jedoch nicht unterschieden werden können, erfolgt die Zuordnung über das KLV-Kennzeichen.

     

    Wird bspw. ein Container für den EGIM-Bestand angeliefert, gibt es diesen mit der internen Nummer 614 bei EUROKOMBI und mit der internen Nummer 014 am EUROGATE. Wird der Container mit KLV-Kennzeichen avisiert, übernehmen wir ihn in den EUROKOMBI-Bestand von EGIM - wir er ohne KLV-Kennzeichen avisiert, läuft er in den EGIM-Bestand am EUROGATE.

    In der Download-Box auf der linken Seite finden Sie dazu eine Liste der betroffenen Codes.